...sagt der Umweltminister des Landes NRW Remmel.
Bereits im Jahr 2006 wurde
die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung des Bundes dahingehend
geändert, dass - nach fünfjähriger Übergangsfrist - ab dem 12. Dezember
2011 Pelztiere in Haltungseinrichtungen mit mindestens drei
Quadratmetern Grundfläche gehalten werden müssen.
Siehe auch: Klicken !
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